
Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen ( § 154 SGB IX). Wenn dies nicht gelingt, muss pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden (§ 160 Absatz SGB IX).
Die Werkstätten der Lebenshilfe Solingen gGmbH ist eine anerkannte Einrichtung nach SGB IX. Wenn Sie Aufträge an uns vergeben, können Sie bis zu 50 Prozent der Ausgleichsabgabe auf diese Aufträge anrechnen lassen ( § 223 SGB IX).
Wir arbeiten steuerlich so, dass wir ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dienen (§§ 51 ff AO). Daher gilt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz für unsere Leistungen.
DerOnline-Ersparnisrechner des Instituts der dt. Wirtschaft Köln e.V. hilft Ihnen bei der Planung.
Unsere Dienstleistungen sind nach den Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW) sowie das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015 zertifiziert.
Unsere Ansprechpartnerin für Medizinprodukte-Sicherheit:
Birgit Gehde, Telefon: 0212 - 5995 - 116, b.gehde@lebenshilfe-solingen.de
Für konkrete Fragen zur Ausgleichsabgabe, zu Zuschüssen oder zur Zusammenarbeit kontaktieren Sie uns gerne direkt.