Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung gegenüber der Werkstatt- und Geschäftsleitung. Die Arbeit unseres Werkstattrates wird im Leitbild beschrieben. Gesetzlich sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Werkstattrats in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt. Mit Verabschiedung des Bundesteilhabe-Gesetzes gelten neue Regelungen der WMVO.
Unser Werkstattrat besteht aus sieben Mitgliedern. Vorsitzende des Werkstattrates ist Tanja Jägers. Zusätzlich wird die Arbeit des Werkstattrats durch Martin Michels als Vertrauensperson unterstützt.
Vorsitzende: | Tanja Jägers |
Stellvertreterin: | Sandra Künsting |
weitere Mitglieder: | Slim Haupt |
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW unterstützt die Arbeit der Werkstatträte in den einzelnen Werkstätten und vertritt dabei die Belange aller Menschen mit Behinderung in den nordrheinwestfälischen Werkstätten auf Landes- und Bundesebene.