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Maskenpflicht für Besucher*innen der Solinger Werkstätten bleibt bestehen

01. Mär 2023

Ab dem 01.03.2023 entfallen die in Nordrhein-Westfalen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe (sowie für Krankenhäuser und Pflegeheime) geltenden Corona-Regeln. Es verbleibt alleine die Maskenpflicht für Besucher*innen. Diese Regelung ergibt sich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

Wir bieten bis auf Widerruf kostenlose Corona-Testungen für alle Beschäftigten der Solinger Werkstätten an. Diese Testungen erfolgen nur bei Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion. Es werden maximal zwei Testungen wöchentlich pro Person durchgeführt.

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